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Neue Corona Verordnungen ab November 20

Die gute Nachricht als erstes: Einzel-Reitunterricht bleibt weiter gestattet.

Wortlaut BaWü: Reitkurse: gestattet zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.

Wortlaut Bayern: Reitunterricht darf demnach einzeln oder mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand stattfinden. Für diese Zwecke ist die Nutzung von Reithallen und Reitplätzen zulässig.

 

👉 Besonders freut mich, dass nun endlich der Sicherheitsfaktor mit berücksichtig wird. Das Fehlen dieses hat mich beim letzten Mal besonders gestört.

Zitat: "Die Position der FN ist, dass die Pferdebewegung in der Halle/auf dem Platz einer fachkundigen Aufsicht bedarf, die die Sicherheit gewährt. Diese Aufgabe übernimmt im besten Fall ein/e Trainer/in oder ein/e Reitlehrer/in."

 

Da es nicht so leicht ist den Überblick zu behalten, habe ich hier eine Link Liste für euch:

 

🐎 FN

(unter FAQ: Ist Reitunterricht erlaubt?)

https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus

 

 

👉 BaWü

 

BaWü Seite:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

BaWü Corona-Verordnung (pdf):

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201101_Sechste_VO_der_LReg_zur_Aenderung_der_CoronaVO.pdf

 

BaWü: Übersicht über die Verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche (inkl. Reitunterricht; pdf):

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/Uebersicht_Verschaerfung_CoronaVO_Novemeber.pdf

 

Pferdesportverband BaWü:

https://www.pferdesport-bw.de/

 

Allgemeine FAQ BaWü:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

 

 

👉 BAYERN:

 

Bayern:

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen%20

 

Bayerische Verordnung:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/

 

BRFV:

https://www.brfv.de/coronavirus-infos-fuer-den-pferdesport/

Nachtrag

Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft (veröffentlicht am 2.11.20):

"Erlaubt ist die Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Reitunterricht darf demnach einzeln oder mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand stattfinden. Für diese Zwecke ist die Nutzung von Reithallen und Reitplätzen zulässig.

Beim Bewegen der Pferde in der Halle oder auf dem Reitplatz ist die Anzahl der Pferde, die sich gleichzeitig dort befinden, zu begrenzen. Als Orientierungswert können hier 200 m² pro Pferd herangezogen werden. Sämtliches soziales Miteinander der Pferdebesitzer ist zu vermeiden (z.B. Schließen des Reiterstübchens)."

Bei dem Link etwas nach unten scrollen unter dem Punkt "Pensionspferdehaltung"

https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/?fbclid=IwAR2AjLIUprVK4H87J5zS-JsCFMBhJoFr8eODzFMKijgiKhAu20EqPX8MK_M

 

Allgemeine FAQ Bayern:

https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php